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Am Stadtforst 22 49716 Meppen Tel.: 05931 4969720
Praxis an der Ems, Meppen
Dr. med. Florian Wiegelmann
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
Sportmedizin, Manuelle Medizin

Dr. med. Jan Sievert
Facharzt für Allgemeinmedizin, Chirotherapie

Gemeinschaftspraxis
Hausärztliche Versorgung
Partnerschaft
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Praxis an der Ems, Meppen

Sprechzeiten

Sprechstunde mit Termin

Mo., Di., Do. Mi. und Fr.

Sprechstunde ohne Termin

Mo., Di., Do. Mi. und Fr.

Tauglichkeits-Untersuchungen

In der Praxis führen wir diverse Tauglichkeitsuntersuchungen durch wie z. B. für den Lkw-Führerschein und den Sportbootführerschein. Nach der Analyse der Ergebnisse erstellen wir Ihnen gern die entsprechenden Bescheinigungen.

Sporttauglichkeits­untersuchung

Sportliche Aktivität dient der Gesunderhaltung und sorgt für einen Ausgleich zum alltäglichen Stress. Möchten Sie nach längerer Pause wieder sportlich aktiv werden, ist eine sportmedizinische Untersuchung empfehlenswert, um Ihre Sporttauglichkeit zu überprüfen. Eine Sportuntersuchung ist ebenfalls sinnvoll für Personen, die im Sportverein an Wettkämpfen teilnehmen. Verlaufskontrollen ermöglichen eine Anpassung Ihres Trainingsplans. Personen mit gesundheitlichenEinschränkungen sollten vor der Aufnahme einer sportlichen Aktivität ebenfalls eine Untersuchung durchführen lassen, um Krankheitsbeschwerden zu mindern.

Tauchtauglichkeits­untersuchung

Taucher sollten regelmäßig eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchführen lassen. Es gilt die Regel, dass Personen unter 40 Jahren sich alle drei Jahre und Personen über 40 Jahre sich jedes Jahr untersuchen lassen sollten. Wir bieten in unserer Praxis Tauchtauglichkeits-Untersuchungen an. Viele Tauchschulen in Urlaubsorten benötigen ein Attest vor einem geplanten Tauchkurs bzw. einer Tauchprüfung. Zur Untersuchung gehört eine ausführliche Anamnese, körperlicheUntersuchung, Lungenfunktionstest, Ruhe-EKG und Belastungs-EKG. Eine Blut- oder Urinuntersuchung kann vorgenommen werden.

Jugendarbeitsschutz­untersuchungen

Jugendliche Berufsanfänger dürfen nur dann ausgebildet oder beschäftigt werden, wenn ein Arzt ihnen bestätigt, dass er sie innerhalb der letzten 14 Monate untersucht hat. Wir nehmen die Einstellungsuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vor.

Die ärztliche Bescheinigung über diese Untersuchung müssen die Jugendlichen dem Ausbildungsbetrieb bzw. Arbeitgeber vorlegen (§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz). Dies ist notwendig für Jugendliche, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verpflichtend sind eine Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung und eine Nachuntersuchung ein Jahr nach dem Beginn.

Praxis an der Ems


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